Die Therapie

Sie benötigen eine ERGOTHERAPIE für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen?

Beachten Sie bitte folgendes:

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt, dass ERGOTHERAPIE grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung möglich ist! Denn wir gehen davon aus, dass der Arzt den Behandlungsbedarf erkennt, und die medizinisch notwendige Ergotherapie Verordnung unabhängig von finanziellen Zwängen verordnet.

Ein Arzt darf eine notwendige Verordnung ERGOTHERAPIE nicht ablehnen!

Patienten haben nach § 32 SGB V und § 2 SGB V Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung. Dazu gehört auch die entsprechende Versorgung mit Heilmitteln (als Heilmittel ist u.a. Ergotherapie gemeint). Dies gilt auch in Zeiten von Richtgrößenprüfungen und drohender Regressgefahr. Ein Vertragsarzt darf – bei allem Verständnis für die prekäre Lage, inder er sich befindet, – Patienten offenkundig notwendige Verordnungen nicht verweigern.

Ihr Arzt sollte einschätzen können, ob Behandlungsbedarf besteht oder nicht, und für Ihre Krankheitsbeschwerden und Bitten ein offenes Ohr haben. Ihr Arzt darf sich gerne bei uns informieren, welche Leistungen wir anbieten können.

Wir beraten Sie und Ihren Arzt gerne!

ERGOTHERAPIE kann verordnet werden bei:

  • SB 1
    Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke
    und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen
    Schädigungen)
  • SB2
    Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke
    und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen
    und sensomotorisch-perzeptiven
    Schädigungen)
  • SB 3
    System- und Autoimmunerkrankungen mit
    Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteiligung
    (mit motorisch-funktionellen/ sensomotorisch-
    perzeptiven Schädigungen)
  • EN1
    ZNS-Erkrankungen (Gehirn)
    Entwicklungsstörungen
  • EN2
    ZNS-Erkrankungen (Rückenmark)/
    Neuromuskuläre Erkrankungen
  • EN3
    Periphere Nervenläsionen/
    Muskelerkrankungen
  • PS1
    Entwicklungs-, Verhaltens- und
    emotionale Störungen mit Beginn
    in Kindheit und Jugend
  • PS2
    Neurotische, Belastungs-, somatoforme
    und Persönlichkeitsstörungen
  • PS3
    Wahnhafte und affektive Störungen/
    Abhängigkeitserkrankungen
  • PS4
    Dementielle Syndrome

ERGOTHERAPIE als Heilmittelverordnung darf für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen ausgestellt werden von einem:

  • Hausarzt, Neurologe, Psychiater, Internist, Allgemeinarzt, Kinderarzt, Orthopäde
  • Nervenarzt, Kinder- und Jugendpsychiater
  • Handchirurg, Unfallchirurg, Chirurg
  • Unfallarzt der BG

ERGOTHERAPIE gibt es als:

  • Einzel- oder Gruppenbehandlung
  • Herstellung und Anpassung temporärer Schienen
  • Hausbesuch
  • Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld